Haftungsverzicht

Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer

Ich nehme auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Ich trage die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von mir oder dem von mir benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Ich erkläre gegenüber dem Organisator den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Das betrifft alle Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen, die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Erklärung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Ich erkläre, dass ich den obige Haftungsausschluss anerkenne und, soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist, für eine Schadensersatzpflicht einstehen werde. Soweit ich nicht Eigentümer des verwendeten Fahrzeuges bin, stelle ich den in der vorstehenden Erklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei.